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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Bodenrichtwertkartei


Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2008
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Herbertingen hat gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung von Baden-Württemberg, die Bodenrichtwerte für Herbertingen einschließlich der Ortsteile Hundersingen, Marbach und Mieterkingen zum 31.12.2008 ermittelt und festgestellt.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke, sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.

Die Gemeinde und ihre Ortsteile wurden nach folgenden Regeln in Richtwertzonen (RWZ) eingeteilt:
  • Kernort, unverplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
  • Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiete nach § 30 BauGB
  • Flächen für die Land- und Forstwirtschaft nach § 35 BauGB

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Bodenrichtwerte (PDF)

Bodenrichtwertkarte Herbertingen Ost (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen West (PDF)
Bodenrichtwertkarte Hundersingen (PDF)
Bodenrichtwertkarte Mieterkingen (PDF)
Bodenrichtwertkarte Marbach (PDF)