Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z
Wildschaden:
Immer wieder geschieht es, dass das Wild Schäden in forst- oder landwirtschaftlichen Flächen verursacht. Die Eigentümer haben unter Umständen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden.
Zur Ermittlung des Schadenumfangs und der dafür zu beanspruchenden Entschädigung bestellt das Landratsamt Sigmaringen Wildschadenschätzer.
Zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Grundstücken auf den Gemarkungen Herbertingen/Hohentengen ist bestellt:
Herr Karl Binder
Hohentengen-Bremen
Tel. 07572/1005
Stellvertreter
Herr Josef Halder
Saulgau-Bogenweiler
Tel. 07581/6214
Für Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Wildschadensschätzung und - verhütung ist die Gemeinde Herbertingen zuständige Stelle.
Ansprechpartner:Juliane Stolz
Tel. 07586/9208-20
Fax 07586/9208-61
e-mail:
juliane.stolz@herbertingen.de ------------------------------------------------------------------------------
Wirtschaftsförderung / Gewerbeförderung
Seit mehr als 50 Jahren ist die Gemeinde ein zuverlässiger Partner in Fragen der Wirtschafts- und Gewerbeförderung für Gewerbetreibende in der Gemeinde. Durch die Ausweisung und Vorhaltung kostengünstiger Bauplätze in den Industrie- und Gewerbegebieten, kann sie jederzeit einer entsprechenden Nachfrage nachkommen.
Durch die Ausweisung von Wohngebieten, Verbesserung der infrastrukturellen Einrichtungen und einem breit gefächerten Freizeitangebot in allen Bereichen hat die Gemeinde als Wohnsitzgemeinde an Profil gewonnen, was sich auch an der steten Zunahme der Wohnbevölkerung zeigt.Neben dem günstigen Bauland kann die Gemeinde auch auf einen noch gemäßigten Gewerbesteuerhebesatz verweisen.
Bei der Vermittlung von günstigen Finanzierungsmitteln des Bundes, Landes und des Kreises sind wir gerne behilflich.
Ansprechpartner:Michael Schrenk
Bürgermeister
Tel. 07586/9208-12
e-mail:
michael.schrenk@herbertingen.de ------------------------------------------------------------------------------
Wohnberechtigungsschein
Die Gemeinde stellt für berechtigte Personen Wohnberechtigungsscheine aus, mit denen eine Sozialwohnung angemietet werden kann. Der Schein ist somit Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags in einer öffentlich geförderten Wohnung. Berechtigt sind einkommensschwache, behinderte, alleinerziehende Personen und Aussiedler.
Ansprechpartner:Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
Fax 07586/9208-24
e-mail:
kathrin.stumpp@herbertingen.de ------------------------------------------------------------------------------
Wohngeld / Mietzuschuss / Lastenzuschuss
Allgemeine InformationenWohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss und als Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss erhalten.
Empfänger folgender Sozialleistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Asylbewerber
- Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen leben
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden im Rahmen dieser Sozialleistungen übernommen. Der Anspruch auf Wohngeld endet bereits, wenn der Antrag auf oben genannte Sozialleistungen gestellt wird. Auch Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft des Sozialleistungsempfängers zählen, können kein Wohngeld erhalten, da ihre Unterkunftskosten ebenfalls bei der Sozialleistung berücksichtigt werden.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Voraussetzungen:Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.
- Höhe der Miete beziehungsweise BelastungBeim Mietzuschuss wird die Miete, beim Lastenzuschuss die finanzielle Belastung bezuschusst. Die Kosten müssen vom Wohnungsinhaber selbst, nicht von einem Dritten, aufgebracht werden. Wohngeld wird stets nur für die angemessenen Wohnkosten geleistet. Die Miete oder Belastung ist deshalb nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig.
VerfahrensablaufUm allgemeines Wohngeld zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle, dem Landratsamt Sigmaringen, oder bei uns im Bürgerbüro einen Antrag persönlich oder schriftlich stellen. Wohngeldanträge sind auf den amtlichen Vordrucken zu stellen. Formlos eingereichte Anträge bestimmen den Antragszeitpunkt, es ist ein formeller Antrag nachzureichen. Auch für die Weitergewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, der zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte. Damit können Sie vermeiden, dass laufende Wohngeldzahlungen unterbrochen werden.
Das festgesetzte Wohngeld kann sich im laufenden Bewilligungszeitraum nach unten oder oben verändern beziehungsweise sogar ganz wegfallen, wenn sich das Familieneinkommen oder die Miete/Belastung erheblich verändert.
Der Wohngeldempfänger hat bestimmte Miet- oder Belastungsverringerungen beziehungsweise Einnahmeerhöhungen der zuständigen Wohngeldstelle mitzuteilen. Außerdem ist mitzuteilen, wenn ein bei der Wohngeldberechnung berücksichtigtes Familienmitglied oben genannte Sozialleistungen - die den Bezug von Wohngeld ausschließen - beantragt oder erhält.
Ansprechpartner:Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail:
brigitta.baur@herbertingen.deFrau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail:
kathrin.stumpp@herbertingen.de Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail:
antje.renji@herbertingen.de nach oben [2]