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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Sterbefälle

Jeder Sterbefall innerhalb des Gemeindebereichs ist beim hiesigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige vorzulegen ist die amtliche Todesbescheinigung, die vom Arzt ausgestellt wird, der den Tod festgestellt hat. Wir bitten zu beachten, dass bei nicht natürlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Fremdeinwirkung) bzw. nicht bekannter Todesursache, die Staatsanwaltschaft Ravensburg für die Freigabe der Leiche und Zustimmung zur Bestattung zuständig ist. Eingeschaltet wird diese spätestens durch den Arzt, der die Leichenschau vornimmt. Ansonsten obliegt jedermann die Pflicht, die Polizei hinzuzuziehen, wenn Anzeichen für einen nicht natürlichen Todesfall vorliegen.
Die Überführung eines Verstorbenen in eine Leichenhalle am Ort ist bei natürlichen Todesfällen jederzeit möglich. Die Überführung Verstorbener über die Gemarkungsgrenze hinaus, ist vor der Ausstellung der Sterbeurkunde nicht zulässig.
Wir empfehlen zur Erledigung aller Formalitäten eines der örtlichen oder auch überörtlichen Bestattungsinstitute zu beauftragen. Mit einem Sterbefall sind für den oder die Hinterbliebenen sehr viele Dinge verbunden, die der Regelung bedürfen.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, empfehlen wir Ihnen ein Blick in das Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg, in dem zusammenfassend alles dargestellt ist, was im Zusammenhang eines Sterbefalles auf die Hinterbliebenen zukommen kann.

Link auf Landesportal: Lebenslage " Sterbefall "

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

Formulare:
Sterbefallanzeige
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Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie immer bei dem Standesamt, wo der Verstorbene verstorben ist. Im Standesamt Herbertingen erhalten Sie also die Sterbeurkunde für all diejenigen, die in Herbertingen, Hundersingen, Marbach oder Mieterkingen verstorben sind. Die Gebühr für die Urkunde beträgt 12 €. Gebührenfreiheit besteht für den Fall, dass Sie die Urkunde für soziale Zwecke benötigen.

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

Formulare:
Bestellung Sterbeurkunde
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Steueramt

Das Steueramt ist eine organisatorische Einheit des Fachbereichs II und dem Produktbereich Finanzen zugeordnet. An dieser Stelle werden alle Tätigkeiten erledigt, die im engeren und weiteren Sinne mit dem Begriff Steuern und Abgaben zu tun haben. So zum Beispiel die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwassergebühren usw..

Ansprechpartner:
Hermann Hennes
Steueramt
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail: hermann.hennes@herbertingen.de nach oben [2]