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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Schwerbehindertenausweis

Sofern Sie oder einer Ihrer Angehörigen von diesem Thema betroffen sind und Hilfe benötigen, sind wir gerne bereit, Sie zu beraten und Ihnen bei der Antragstellung behilflich zu sein. Unsere Damen im Bürgerbüro haben entsprechende Anträge und Informationsblätter für Sie vorrätig.
Wir empfehlen Ihnen einen Blick in das Verwaltungsportal Baden-Württemberg, das sehr viele und sehr interessante und umfassende Informationen zum Thema Schwerbehinderung enthält.

Link zum Verwaltungsportal BW: Lebenslage "Leben mit einer Behinderung"

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

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SGB II / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

ALG II und Sozialhilfe
Grundsätzlich ist der Landkreis Sigmaringen für die Bewilligung von Sozialleistungen wie Sozialhilfe, ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung, Heimkosten- und Jugendhilfe zuständig.

Die erforderlichen Anträge (mit Ausnahme der Anträge auf Arbeitslosengeld II) sind bei uns im Bürgerbüro erhältlich und werden nach Prüfung an das Kreissozialamt weitergeleitet.
Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Sigmaringen, Tel. 07571/102-0, bitte den zuständigen Sachbearbeter erfragen.

Für das Arbeitslosengeld I und II ist die ARGE, Landkreis Sigmaringen, Fidelis-Graf-Str. 2 in 72488 Sigmaringen zuständig: Tel. 0180/100300250100.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

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Spendenbescheinigungen

Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden für Geld- oder Sachspenden. Die begünstigte Organisation (z. B. der Verein) muss eine gültige Freistellungsbescheinigung besitzen. Seit 01.01.2000 können die Vereine die Spendenbescheinigungen auch selbst ausstellen. Sollte das Spendenverfahren trotzdem über die Gemeindekasse abgewickelt werden, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € pro Spendenbescheinigung verlangt.

Ansprechpartner:
Frau Melanie Kurray
Kassenverwalterin
Tel. 07586/9208-33
Fax 07586/9208-36
e-mail: melanie.kurray@herbertingen.de

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Standesamt

Alle personenstandsrechtlichen Veränderungen wie Geburt, Heirat, Tod, werden vom Standesamt "beurkundet". Diese Beurkundung ist Voraussetzung für die Identität eines jeden einzelnen Staatsbürgers.
Jede Gemeinde hat ein eigenes, für ihren Gemarkungsbereich zuständiges Standesamt eingerichtet. Dieses führt seit 1876 alle Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Seit 1876 wird auch das württembergische Familienregister geführt, das inzwischen durch das für das ganze Bundesgebiet gültige Familienbuch abgelöst wurde.
Das Amt des Standesbeamten erfordert ein vielseitiges rechtliches Wissen und kann nur durch speziell dafür qualifiziertes Personal wahrgenommen werden. In Herbertingen haben die Qualifikation zum Standesbeamten:

  • Frau Monika Rauch (Standesbeamtin); ab 13.12.2010
  • Frau Antje Renji (Standesbeamtin)
  • Herr Michael Schrenk (Standesbeamter)

Für Trauungen stehen außerdem folgende Personen zur Verfügung:
  • Bürgermeister Michael Schrenk
  • Herr Berthold Halder
  • Frau Juliane Stolz
  • Herr Martin Rude

Sie alle stehen auf Wunsch auch für die Eheschließungen in den Ortsteilen zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

Formulare:
Antrag Auskunft Personenstandsbuch (Ahnenforschung)



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