Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z
Rentenanträge / Kontenklärung
Das deutsche Rentenversicherungssystem kennt viele verschiedene Lebenslagen, die zu einem Rentenanspruch führen können. So z.B.
- der Fall der Erwerbsminderung durch gesundheitliche Einschränkungen (Erwerbsminderungsrente)
- Erreichen der Altersgrenze (Altersrente)
- Tod des Ehegatten, der Mutter, des Vaters (Hinterbliebenen-Rente)
Alle Möglichkeiten hier aufzuführen würde den hier verfügbaren Rahmen sprengen. Fragen Sie uns im Standesamt oder erkundigen Sie sich bei speziellen Fragen des Rentenrechts bei der
* Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Sigmaringen, Antonstraße 9,
Telefon 07571/7452-0, oder bei den regionalen Sprechtagen in Bad Saulgau oder
Mengen oder wenden Sie sich direkt an Ihren
* Rentenversicherer per Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Wenn Sie sich durch uns beraten lassen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig einen Termin geben zu lassen - gerne telefonisch oder auch per E-Mail.
Bitte bringen Sie zur Rentenantragstellung Ihre Ausweispapiere, Ihren Versicherungsverlauf, Ihre Versicherungsunterlagen und evtl. einen Nachweis der Berufsausbildung mit. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Fehlzeiten und legen Sie für diese Zeiten ggf. Nachweise über die jeweiligen Tätigkeiten vor.
Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de
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Rundfunkgebührenbefreiung
Sie sind berechtigt, eine Rundfunkgebührenbefreiung zu beantragen, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
1.) Empfänger von: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen, Sozialgeld,
Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bafög
(Kinder, die nicht mehr bei den Eltern leben), Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen
2.) Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes
3.) Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem
Grad der Behinderung von 60 % allein wegen der Sehbehinderung
(RF-Merkzeichen)
4.) hörgeschädigte Menschen (RF-Merkzeichen)
5.) behinderte Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80%
(RF-Merkzeichen)
Lassen Sie sich von uns beraten oder wenden Sie sich bitte direkt an die Gebühreneinzugszentrale in Köln (www.gez.de).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de
Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de
Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de
Formulare:
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Anlage Befreiungsantrag Rundfunkgebühren Merkblatt zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung ---------------------------------------------------------------------------------
Satzungen
Bund, Land und Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben die Kompetenz, Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Die Gemeinden sind dabei an die Grundsätze der Recht- und Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gebunden. Das bedeutet, dass die Gemeinde bzw. ihre Bediensteten nur da tätig werden dürfen, wo ihnen der Gesetzgeber die entsprechenden Vollmachten erteilt hat, nämlich mittels vorgegebener Gesetze oder selbst erlassener Satzungen.
Die für die Gemeinde bedeutendste Satzung ist sicher die Hauptsatzung, mit der das Verhältnis Bürgermeister, Gemeinderat, Ortsvorsteher und Ortschaftsräte geregelt wird.
An zweiter Stelle steht die jährlich immer wieder neu zu beschließende Haushaltssatzung, die die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde in aktualisierter Form wiedergibt.
Für die Bürger und Einwohner der Gemeinde haben die einzelnen Polizeiverordnungen und Gebührensatzungen besondere Bedeutung, da sie das Leben in der Gemeinde, aber auch die Benutzung der vielfältigen öffentlichen Einrichtungen regeln.
Nachstehend die wichtigsten Satzungen und Ordnungen:
- Hauptsatzung der Gemeinde Herbertingen
- aktuelle Haushaltssatzung
- Polizeiverordnung
- Abwassersatzung
- Benutzungsordnung Hallen
- Bestattungsgebührenordnung
- Erschließungsbeitragssatzung
- Euro-Anpassungsordnung
- Friedhofsordnung
- Gutachterausschussgebührensatzung
- Wasserversorgungssatzung
Weitere Satzungen verschiedenster Rechtsbereiche können gerne bei uns eingesehen werden.
Ansprechpartner:Juliane Stolz
Tel. 07586/9208-20
Fax 07586/9208-61
e-mail:
juliane.stolz@herbertingen.de nach oben [2]