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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Plakatieren / Sondernutzungserlaubnis

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum, wie z. B. an Straßen, ist nicht ohne weiteres erlaubt, sondern Bedarf der schriftlichen Antragstellung und einer schriftlichen Erlaubnis (Sondernutzung), welche auch gebührenpflichtig ist. Anträge sind mindestens 4 Wochen vor Beginn des geplanten Werbezeitraumes bei der Gemeinde zu stellen. Der Antrag muss die Art der geplanten Veranstaltung, die Dauer, die Art der Anbringung, die Anzahl der Werbeträger und den Namen des mit der Aufhängung Verantwortlichen enthalten. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.

Ansprechpartner:
Juliane Stolz
Tel. 07586/9208-20
Fax 07586/9208-61
e-mail: juliane.stolz@herbertingen.de

Frau Marieluise Kuchelmeister
Tel. 07586/9208-21
Fax 07586/9208-61
e-mail: m.kuchelmeister@herbertingen.de

Formulare:
Antrag übermäßige Straßenbenutzung Anzeige Umzüge/Prozessionen

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Recycling / Wertstoffsammlung

Für den verwertbaren Restmüll aus den Haushaltungen unterhält der Landkreis in Herbertingen bei der Kläranlage einen Recyclinghof, der zu verschiedenen Zeiten geöffnet ist. Es können abgeliefert werden: Papier, Mischpapier, Karton, Holz, Eisenteile, E-Schrott, PVC-Folien (keine PVC-Böden), Braun- Weiß und Grünglas. Nicht abgeliefert werden kann reiner Hausmüll.

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
April bis Oktober
Mittwoch     15.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag        15.00 Uhr - 17.30 Uhr
Samstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr
November bis März
Mittwoch     14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag        14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Samstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Separat erfolgen Papier- und Schrottsammlungen von Vereinen. Die Termine werden jeweils im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Ansprechpartner:
Hermann Hennes
Steueramt
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail: hermann.hennes@herbertingen.de

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Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt der Gewerbetreibende, der bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbietet (z. B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen). Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende. Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis -eine so genannte Reisegewerbekarte- erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden. Antragsformulare hält das Bürgerbüro bereit. Die Entscheidung über die Erteilung erfolgt durch die Stadt Bad Saulgau. Die gesetzlichen Ladenschlusszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

Link zum Verwaltungsportal BW: "Antrag Reisegewerbekarte"

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Antrag Erteilung Verlängerung Reisegewerbekarte Anzeige eines Wanderlagers gem § 56a GewO nach oben [2]