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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Namensänderung

Erklärungen über
  • die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • die Hinzufügung oder den Widerruf eines Namens zum Ehenamen
  • die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • die Namensführung eines Kindes oder
  • über die Namensführung von Spätaussiedlern und Vertriebenen

können beim Standesamt abgegeben werden.
Bitte erkundigen Sie sich vorher über die dafür erforderlichen Unterlagen. Weitere Möglichkeiten der Namensänderung bietet das Namensänderungsgesetz. Hierfür ist jedoch das Ordnungsamt der Stadt Bad Saulgau zuständig.

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

Stadtverwaltung Bad Saulgau
Ordnungsamt
Oberamteistr. 11
88348 Bad Saulgau
Tel. 07581/207-130
e-mail: info@bad-saulgau.de

Formulare:
Bescheinigung Namensänderung
Merkblatt zur Namensführung von Kindern


Notar / Notariat / Grundbuchamt

Das baden-württembergische Amtsnotariat ist wie jedes Notariat zuständig für:
  • Beurkundungen jeder Art, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Testament und Eheverträge, sowie für
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften

Die Besonderheit des baden-württembergischen Amtsnotariats besteht darin, dass die Notare für ihren Notariatsbezirk auch als Nachlassrichter, im württembergischen Rechtsgebiet zudem teilweise als Vormundschaftsrichter sowie als Grundbuchbeamte tätig sind. Außerdem sind sie für die amtliche Verwahrung der Verfügungen von Todes wegen zuständig.

Der Notar eröffnet als Nachlassrichter Testamente und erteilt Erbscheine. Kranken oder Behinderten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wird vom (württembergischen) Notar als Vormundschaftsrichter ein (rechtlicher) Betreuer bestellt.
In seiner Eigenschaft als Grundbuchbeamter dokumentiert der Notar außerdem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken im Grundbuch.

Zuständig für den Verwaltungsraum Herbertingen ist das Notariat Bad Saulgau III. Der für uns zuständige Notar, Herr Albert Strobel, hält 14-tägige Sprechtage, jeweils Dienstags und ist auch telefonisch erreichbar.
Voranmeldung ist erforderlich.

Ansprechpartner:
Notariat III Bad Saulgau
Kasernenstraße 18
8348 Bad Saulgau
Tel. 07581/4841-0

Notar Albert Strobel
Tel. 07586/9208-15
oder am Amtssitz in Bad Saulgau
Kasernenstraße 1
Tel. 07581/4841-30


Öffnungszeiten / Rathaus

Ab dem 01.01.2009 garantiert das Rathaus Herbertingen an allen gewöhnlichen Werktagen, die nicht Feiertage sind, Öffnungszeiten mit personeller Mindestbesetzung. Das bedeutet für unsere Besucher, dass es künftig keine Schließungstage (Brückentage) wie in der Vergangenheit geben wird.

Das Rathaus Herbertingen ist wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 08.00 - 12.00 Uhr

Freitag
von 08.00 - 13.00 Uhr

Montag-, Donnerstagnachmittag
von 14.00 - 16.30 Uhr

Mittwochnachmittag
von 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie: Dienstagnachmittag und Mittwochvormittag ist das Rathaus geschlossen nach oben [2]