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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Landesfamilienpass

Einen Landesfamilienpass können erhalten:
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung.

Familien, die in Besitz eines Landesfamilienpasses sind, können die Gutscheinkarten im Bürgerbüro abholen. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die Pässe werden beim Bürgerbüro beantragt und werden dort auch ausgestellt und ausgehändigt. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an.

Link zu weiteren Auskünften über die möglichen Einrichtungen

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

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Landessanierungprogramm "Ortskern III, Herbertingen"

Sie sind Eigentümer eines Objekts im Sanierungsgebiet oder wollen ein solches erwerben und tragen sich mit dem Gedanken eine umfassende Sanierung, einen Umbau oder eine Umnutzung durchzuführen? Dann sollten Sie umgehend mit uns, vor Beginn irgendwelcher Planungs- oder Bauarbeiten, Verbindung aufnehmen. Wir können Sie möglicherweise mit finanziellen Mittel (Zuschuss) unterstützen, wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nehmen Sie in diesem Falle umgehend mit uns Kontakt auf. Ein Beginn ohne Beteiligung der Gemeinde und ohne Bewilligungsbescheid führt zum Ausschluss aus dem Programm.

Ansprechpartner:
Rudolf Pfeifer
Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-61
e-mail: rudolf.pfeifer@herbertingen.de

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Lebensbescheinigungen

Sie benötigen Ihren Personalausweis bzw. Reisepass. Die Gebühr beträgt 5,00 €.
Gebührenfrei sind:·
  • Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie die Anforderung vorlegen
  • Haushalts- und Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
  • Meldebescheinigung für Rentenzwecke
  • Meldebescheinigung für Wohngeld

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

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Lohnsteuerkarte

Ab 2012 sollen die Informationen (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale -ELStAM) der derzeitigen Lohnsteuerkarte in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Durch die elektronische Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sin ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer die Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Bei Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Sie ab dem Jahr 2012 Ihrem Arbeitgeber einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- uoder um eine Nebenarbeitsverhältnis handelt. Hat Ihr Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010/2011 bestanden, leigen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damit werden dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen (ELStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt vom zuständigen Meldeamt auf die Finanzämter.

Für melderechtliche Änderungen wie z.B.:
  • bei Heirat:
    Heiratsurkunde vorlegen
  • bei Eintragung eines Kindes:
    Geburtsurkunde des Kindes
  • Kirchenein- und Kirchenaustritt

ist weiterhin die Gemeindeverwaltung -Bürgerbüro- zuständig.

Weitere Infos finden Sie in diesem Pdf-Dokument.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Finanzamt Sigmaringen
Außenstelle Bad Saulgau
Schulstraße 5
88348 Bad Saulgau
Tel. 07581 504-0
Fax 07581 504-499
e-mail: poststelle@fa-badsaulgau.fv.bwl.de
Homepage: www.fa-sigmaringen.de

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