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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Kirchen

In Herbertingen gibt es vier katholische Kirchen. Für die evangelischen Gemeindemitglieder ist die Ev. Kirche in Bad Saulgau zuständig.
Weitere Informationen: Kirchengemeinden in Herbertingen

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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Religionszugehörigkeit ist beim Standesamt zu erklären. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufbescheinigung (wenn zur Hand)
  • Bei Ledigen: Geburtsukrunde
    Bei Verheirateten: Heiratsurkunde 

Der Austritt wird mit der Entgegennahme der Erklärung durch den / die Standesbeamten / Standesbeamtin wirksam. Die Gebühr beträgt 20 €.

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

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Kontenklärungsanträge / Rente

Um Ihre Rente auch in der Höhe zu bekommen, wie Sie sie verdient haben, ist es zweckmäßig, hin und wieder das Rentenkonto, das bei der Deutschen Rentenversicherung geführt wird, einzusehen und zu prüfen. Oft werden Sie auch von Ihrem Rentenversicherer schriftlich aufgefordert, ein entsprechenden Verfahren durchzuführen.
Für viele Aus- und Übersiedler steht die Klärung der Zeiten im Herkunftsland noch aus. Sie sollten sich mit uns in Verbindung setzen, damit das Versicherungskonto vervollständigt wird.
In Scheidung lebende Personen benötigen für den Versorgungsausgleich ebenfalls eine Kontenklärung. In der Regel erhalten Sie die Vordrucke vom Gericht.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich bei uns im Standesamt oder aber direkt bei Ihrem Rentenversicherer erkundigen. Das ist möglich bei den Regionalbüros (Ravensburg) oder bei der Auskunft- und Beratungsstelle in Sigmaringen.
Sie können sich jedoch auch direkt an die Rentenversicherung wenden und zwar unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

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LAKRA-Anträge

Sie wollen bauen und brauchen finanzielle Hilfe? Dann kommen Sie mit folgendem Klick direkt auf die Homepage der L- Bank, die insbesondere für kinderreiche Familien sehr interessante Finanzierungsangebote bereitstellt.
Möchten Sie jedoch Informationen von uns, so wenden Sie sich bitte direkt an unser Ortsbauamt. Informationen erhalten Sie in aller Regel auch über Ihre Hausbank. Die ausgefüllten Anträge sind zusammen mit sämtlichen Anlagen bei der Gemeinde, einzureichen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, ihrerseits im Rahmen der Wohnungsbauförderung eine so genannte Ausfallhaftung zu übernehmen. Das heißt, sie trägt im Falle des Verkaufs oder der Zwangsversteigerung gegenüber der L-Bank 1/3 des finanziellen Ausfalls, den die Bank dabei möglicherweise erleidet.

Ansprechpartner:
Rudolf Pfeifer
Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-61
e-mail: rudolf.pfeifer@herbertingen.de

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