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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Kanalanschlüsse

Die Wasser- und Kanalanschlüsse an das öffentliche Netz müssen von der Gemeinde genehmigt werden. Insbesondere Kanalanschlüsse sind vor Verfüllung des Grabens von der Gemeinde durch den Klärmeister abzunehmen. Der Verlauf der geplanten Leitungen und der Anschlusspunkt an die öffentlichen Leitungen sind in den Baugesuchsunterlagen darzustellen. Hierzu sind auf die bestehenden Planungen der Gemeinde Rücksicht zu nehmen. Diese Forderung besteht auch bei nachträglichen Änderungen. Die Einsichtnahme in Planungen der Gemeinde sind beim Ortsbauamt  -nach vorhergehender Terminabsprache- möglich.

Ansprechpartner:
Rudolf Pfeifer
Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-60
e-mail: rudolf.pfeifer@herbertingen.de

Werner Niederer
Klärmeister
Tel. 07586/5020
Mobil: 0162/6294445

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Kanalbeiträge

Kanal- und Klärbeiträge werden als einmalige Beiträge beim Erwerb eines erschlossenen Grundstückes erhoben.
Kanalbeitrag: 2,28 €/qm Nutzungsfläche
Klärbeitrag: 0,26 €/qm Nutzungsfläche

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Kanalgebühren

Für die ständige Entsorgung des verbrauchten Wassers (Abwasser) erhebt die Gemeinde Gebühren. Sie bestehen aus dem Anteil für die Kanalisation ( 2,27 €/cbm Wasser) und der Klärgebühr (Anteil Kläranlage) in Höhe von 1,26 €/ cbm Wasser, insgesamt also 3,53 €/cbm Wasser.

Berechnungseinheit ist die Menge des gemessenenen Wasserverbrauchs. Mehr dazu s. unter Wasserversorung.

Ansprechpartner:
Hermann Hennes
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail: hermann.hennes@herbertingen.de

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Kraftfahrzeug- (Kfz-) An-, Ab- und Ummeldungen

Die Zuständigkeit obliegt der Kfz- Zulassungsstelle beim Landratsamt Sigmaringen. Die nächste, für unsere Gemeinde zuständige Außenstelle, finden Sie in Bad Saulgau.

Ansprechpartner:
Landratsamt Sigmaringen
Kfz-Zulassungsstelle Bad Saulgau
Kaiserstr. 58
88348 Bad Saulgau
Tel. 07581/4895-0

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Kinderausweise / Kinderreisepass

Zuständig für die Antragstellung und Ausstellung ist das Bürgerbüro. Für den Antrag zur Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir eine Geburtsurkunde und ein Lichtbild (biometrie-tauglich) des Kindes. Bei Kindern ab 10 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes erforderlich. Den Antrag müssen die Personenberechtigten (Mutter, Vater, Betreuer) stellen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Er kann bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert werden. Die Neuausstellung des Kinderreisepasses kostet 13,00 €, die Verlängerung oder Änderung 6,00 €.

ACHTUNG! Alte Kinderausweise dürfen seit dem 31.12.2005 nicht mehr verlängert werden. Neue Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Vollmacht Antrag Kinderreisedokument Zustimmungserklärung Kinderreisedokument Antrag Verlängerung - Änderung Kinderreisepass Antrag Ausstellung Kinderreisepass Antrag Ausstellung Kinderreisepass (Mutter + Sorgeberechtigter) Antrag Ausstellung Kinderreisepass (Mutter + Sorgeberechtigter)

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