Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z
Gewerbesteuer
Die Gemeinde benötigt für die Erfüllung ihrer vielfältigen und vielschichtigen Pflichtaufgaben und Freiwilligkeitsleistungen sehr viel finanzielle Mittel. Sie erhält vom Bund, vom Land, insbesondere aber von ihren Einwohnern und den Gewerbetreibenden finanzielle Zuweisungen, Zuschüsse, Gebühren und Steuern. Einen sehr wichtigen Stellenwert nimmt hierbei auch die Gewerbesteuer als Spiegel der Wirtschaftlich- und Leistungsfähigkeit des örtlichen Gewerbes ein.
Das Finanzamt ermittelt an Hand der abgegebenen Steuererklärungen den jeweiligen Gewinn oder Verlust und legt den Steuermaßstab, den Steuermessbetrag, für die jährlich zu bezahlende Steuer fest.
Die Gemeinde multipliziert diesen Betrag mit dem von ihr festgesetzten Hebesatz und legt damit die endgültig zu bezahlende Gewerbesteuer fest.
Der Gewerbesteuerhebesatz liegt im Jahre 2010 bei 340 %.
Ansprechpartner:Hermann Hennes
Steueramt
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail:
hermann.hennes@herbertingen.de
Grüngutentsorgung
In der Zeit von April bis November werden 15 Abfuhren der so genannten (braunen) Biotonne angeboten. Die Biotonne ist für Hecken- und Rasenschnitt gedacht, jedoch nicht für Küchenabfälle.
Die Abfuhr ist kostenpflichtig und beträgt für
das 120-Ltr.-Gefäß 38,00 €,
für das 240-Ltr.-Gefäß 50,00 € im Jahr.
Alternativ kann auch der Rasen- und Heckenschnitt in den Sommermonaten zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Die Termine sind im Entsorgungskalender für die Gemeinde Herbertingen entsprechend hinterlegt und aufgeführt, welchen Sie im Bürgerbüro erhalten.
Ansprechpartner:Hermann Hennes
Steueramt
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail:
hermann.hennes@herbertingen.de
Grundbuchauszug
Bei Nachweis des berechtigten Interesses können wir Ihnen auf schriftlichen Antrag Auszüge aus Ihrem Grundbuch erstellen. Sollten Sie einen oder mehrere Auszüge aus Grundbüchern, wo Sie nicht selbst Eigentümer sind, wünschen, so ist dem Antrag die jeweilige Vollmacht des Grundstückseigentümers beizulegen.
Auszüge aus dem Grundbuch sind gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt:
unbeglaubigter Auszug: 10 €
beglaubigter Auszug: 18 €
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten
- Öffentliche Beglaubigungen gem. § 40 Beurkundungsgesetz in Verbindung mit § 32 Abs. 4 LFGG (Grundbuchratschreiber)
- Unterschriften für die Eintragungen in das Grundbuch oder Vereinsregister, sowie
- Unterschriften für den gesamten Rechtsverkehr dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart des Grundbuchratschreibers geleistet wird.
Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert.
Ansprechpartner: Renate Dehm
Tel. 07586/9208-11
Fax 07586/9208-60
e-mail:
renate.dehm@herbertingen.de Formulare:
Bestellung unbeglaubigter Grundbuchabschriften - LagepläneBestellung von Grundbuchabschriften
Grundsteuer
Jedes Grundstück ist der Grundsteuerpflicht unterworfen. Unterschieden werden sie nach ihrer Nutzung: landwirtschaftlich genutztes Grundstück (Grundsteuer A), unbebautes oder bebautes Grundstück, genutzt als Wohn- oder Gewerbegrundstück (Grundsteuer B).
Das
zuständige Finanzamt (Bad Saulgau) bewertet die Grundstücke und setzt einen Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird an die Gemeinde übermittelt und diese setzt unter Anwendung des Hebesatzes für die
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 %
- Grundsteuer B (nicht land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke ) 300 %
die Steuerhöhe fest. Die Steuer wird in ¼-jährlichen Raten jeweils zum 15.2, 15.5, 15.8 und 15.11. erhoben. Da es sich in der Regel um unveränderliche Summen handelt, empfiehlt es sich, eine
Abbuchungsermächtigung an die Gemeindekasse zu erteilen. Sie wissen ja: Widerruf jederzeit möglich!
Ansprechpartner:Hermann Hennes
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail:
hermann.hennes@herbertingen.de Melanie Kurray
Tel. 07586/9208-33
Fax 07586/9208-36
e-mail:
melanie.kurray@herbertingen.de nach oben [2]