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Gewerbezulassung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, dann müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Je besser Sie darauf vorbereitet sind (zum Beispiel durch eine Beratung mit Ihrem Steuerberater), desto reibungsloser verläuft die Anmeldung. Diese Lebenslage bietet Ihnen Informationen zu den unterschiedlichen Formen und Anforderungen, die an eine Gewerbezulassung in bestimmten Bereichen gestellt werden können. Im ersten Kapitel "Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung" informieren wir Sie über die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Gewerbean- und -abmeldung und was unter einer Reisegewerbekarte zu verstehen ist.
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für manche Gewerbe ist aber eine Erlaubnis einzuholen, die an bestimmte Voraussetzungen fachlicher und persönlicher Art geknüpft sind. Im Kapitel "Erlaubnispflichtige Gewerbe" informieren wir Sie über die Anforderungen in diesem Bereich. Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben werden bestimmte Gewerbezweige besonders überwacht. Welche Gewerbe dieser so genannten "Überwachungspflicht" unterliegen, erläutern wir Ihnen im Kapitel "Überwachungspflichtige Gewerbe".
Im Kapitel "Handelsregister, Gewerberegister und Handwerksrolle" informieren wir Sie über die Notwendigkeit, Ihr Gewerbe beispielsweise in ein Handelsregister eintragen oder Ihre persönliche Ausübungsberechtigung eines Gewerbes oder Handwerks mit einer Eintragung in die Handwerkrolle nachweisen zu müssen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Eine Checkliste zu den Formalitäten einer Unternehmensgründung steht Ihnen auf den Seiten von
NewCome zur Verfügung.
1. Gewerbeanmeldung und GewerbeabmeldungWollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden. Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Eine Checkliste zu den Formalitäten einer Unternehmensgründung steht Ihnen auf den Seiten von
NewCome zur Verfügung.
2. Erlaubnispflichtige GewerbeGrundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich. Insbesondere folgende gewerbliche Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig:
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Güterkraftverkehrs-Unternehmen
- Makler
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Personalvermittlung
- Buchführungshelfer
- Inkassobüros
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Krankentransporte
- Handwerk
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
3. Überwachungsbedürftiges GewerbeGrundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Während erlaubnispflichtige Gewerbe ausschließlich mit einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen, gibt es Tätigkeiten, für die bei der Gewerbeanmeldung keine spezielle Erlaubnis vorzulegen ist, die aber einer besonderen Überwachung unterliegen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die nur von besonders zuverlässigen Personen ausgeführt werden sollten (z. B. der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen oder Schlüsseldienste). Die Ausübung solcher Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.
Link zum Landesportal: Lebenslage "Gewerbezulassung" Ansprechpartner:Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail:
brigitta.baur@herbertingen.deFrau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de
Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail:
antje.renji@herbertingen.deFormulare:Auskunft Gewerbekartei Aufforderung Erfüllung Meldepflicht nach § 14 GewO Erklärung zur verspäteten Gewerbemeldung nach oben [2]