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Fran&ccdil;ais

Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Gaststättenwesen / Gestattungen / Sperrzeit / Verkehrsrecht

Die gaststätten- und verkehrsrechtliche Erlaubnis für Groß- und Jubiläumsveranstaltungen von überregionaler Bedeutung sind mindestens ein viertel Jahr vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Fachbereich I - Organisation, Bürgerdienste - Frau Stolz zu beantragen. Gestattungen für einmalige Veranstaltungen von überwiegend regionaler Bedeutung sind mindestens zwei Wochen vor Beginn beim Bürgerbüro zu beantragen.
Genehmigungspflichtig sind grundsätzlich Veranstaltungen, die auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet und einem unbestimmten Kreis von Besuchern zugänglich sind.
Genehmigungsfähig sind nur Veranstaltungen, die der Tradition, dem Brauchtum und besonderen Anlässen dienen.

Die Gebühren für die Gestattung betragen:
1.) in geschlossenen Räumen für den 1. Tag 30 €, für jeden weiteren Tag (max. 3 Tage) 15 €, Zuschlag für Barbetrieb pro Tag: 10 €; für Veranstaltungen kirchlicher, gemeindlicher und sozialer Einrichtungen ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte der vorgenannten Sätze.
2.) Bei Veranstaltungen im Freien reduziert sich die Gebühr auf ¾ der Gebühren unter Ziffer 1.).
3.) Für Großveranstaltungen, die eines größeren Verwaltungsaufwandes bedürfen, richtet sich die Festsetzung der Gebühr nach dem tatsächlichen personellen und zeitlichen Aufwand der Gemeinde.

Sperrzeit:
Die gesetzliche Sperrzeit dauert grundsätzlich von 02.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

Ansprechpartner:
Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Merkblatt Hygieneanforderungen

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Gebühren, Steuern , Beiträge

Hier finden Sie eine Übersicht über die häufig anfallenden Gebühren, Steuern , Beiträge in der Gemeinde Herbertingen:

Gebühren, Steuern , Beiträge (PDF, 30 KB)
Auskünfte zu den einzelnen bzw. weiteren Gebühren erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Ansprechpartner:
Berthold Halder
Tel. 07586/9208-30
e-mail: berthold.halder@herbertingen.de

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Geburtsanzeige / Geburtsurkunden / Personenstandsurkunden

Jede Geburt ist innerhalb einer Woche dem örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen. Örtlich zuständig ist das Standesamt in dessen Amtsbereich die Geburt erfolgt ist. Für alle häuslichen Geburten oder Geburten auf unserer Gemarkung ist unser Standesamt für die Geburtsanzeige und damit auch für die Geburtsbeurkundung zuständig. Hier erhalten Sie auch immer die erforderlichen Geburtsnachweise wie Geburtsschein oder Geburtsurkunde.
Als Nachweis für die Anzeige legen Sie bitte eine Geburtsbescheinigung der bei der Geburt anwesenden Hebamme oder des anwesenden Arzt vor.
Die Geburtsanzeige muss enthalten: Das Geschlecht, das Geburtsgewicht und die Größe des Neugeborenen.
Wenn Sie mehr Informationen rund um das Thema Geburt haben wollen, wenden Sie sich bitte an das Landesportal Baden-Württemberg, Lebenslage "Geburt". Dort erfahren Sie alles Wichtige wie z. B. Vorbereitung der Schwangerschaft, Mutterpass, Geburtsarten, finanzielle Hilfen, Änderung der Lohnsteuerkarten und vieles mehr.

Link zum Landesportal: Lebenslage "Geburt"

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

Formulare:
Bestellung Abstammungsurkunde
Bestellung Geburtsurkunde
Erklärung über den-die Vornamen eines Kindes
Erklärung zum Familiennamen eines Kindes
Erklärung Namensführung Kind bei einem ausländischen Elternteil
Geburtsanzeige
Merkblatt Anerkennung Vaterschaft

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Gemeinderat

Die Gemeindeordnung bezeichnet die Stellung und Aufgaben des Gemeinderates wie folgt (auszugsweise):

"Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde."

Die Bürger der Gemeinde wählen im zeitlichen Abstand von 5 Jahren ihren Gemeinderat. Die letzten Wahlen fanden im Juni 2009 statt.
Derzeit sind im Gemeinderat zwei Gruppierungen, die CDU-Liste (Sprecher: Albert Harsch) und die Liste der Unabhängigen Wähler (Sprecher: Peter Maerz) vertreten.

Link zur Seite "Gemeinderat"

Ansprechpartner:
Michael Schrenk
Bürgermeister
Tel. 07586/9208-11
e-mail: michael.schrenk@herbertingen.de

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