direkt
zur Startseite [1]
zum Inhalt [2]
zum Untermenü [3]
Home | Infomaterial | Ortsplan | Suche | Kontakt | Impressum  
Français

Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Flächennutzungsplan

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung stehen jeder Gemeinde zahlreiche gesetzliche Instrumentarien zur Verfügung. Neben dem Bebauungsplan, der eine verbindliche Planung darstellt, erstellt die Gemeinde im Rahmen der vorbereitenden städtebaulichen Planung den Flächennutzungsplan. Dieser Plan zeigt die mittel- bis langfristige Entwicklung der Gemeinde (Zeitraum 15 - 20 Jahre) auf. Aus ihm entwickeln sich dann die verbindlichen Bebauungspläne. Über die gesamte Markung hinweg ziehen sich die Planungsabsichten der Gemeinde und werden so für die interessierte Bevölkerung auch transparent. Es werden unter anderem die Flächen für die Landwirtschaft, die Industrie und das Gewerbe, aber auch Flächen für die bestehende und künftige Bebauung dargestellt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau - Herbertingen hat im November 2008 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite der Stadt Bad Saulgau unter Bürgerservive / Bauen und Wohnen.

Ansprechpartner:
Rudolf Pfeifer
Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-61
e-mail: rudolf.pfeifer@herbertingen.de

---------------------------------------------------------------------------------

Führerscheinanträge

Je nach Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Ersterteilung:
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Unterschrift auf dem Unterschriftaufkleber

Bei Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung des Führerscheins beträgt die Gebühr beim Bürgermeisteramt 5,10 €, die restliche Gebühr wird vom Landratsamt Sigmaringen erhoben.

Bei Umstellung (EU-Führerschein):
  • Lichtbild
  • bisheriger Führerschein

bei zusätzlicher Erteilung Klasse CE 79 (über 50 Jahre):
  • ärztliches und augenärztliches Attest
Die Gebühr wird vom Landratsamt erhoben.

Internationaler Führerschein:
  • Führerschein im Scheckkarten-Format
  • Lichtbild
Die Gebühr wird vom Landratsamt erhoben.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Verlustanzeige Reisedokumente, Führerschein, PBS Antrag Erteilung Fahrerlaubnis Antrag Erteilung Fahrerlaubnis (Umschreibung einer ausländ. Erlaubnis) Antrag Erteilung Fahrerlaubnis (Neuerteilung nach Entzug) Merkblatt Ausstellung Ersatzführerschein Antrag Ausstellung Ersatzführerschein Antrag Befreiung Mindestalterpflicht Antrag Befreiung Mindestalter Antrag Umstellung Altfahrerlaubnis in Scheckkartenformat Antrag Fahrgastbeförderung Antrag internationaler Führerschein Antrag Umstellung neue Fahrerlaubnisklassen Übersicht über Führerscheinklassen Merkblatt Neuerteilung Fahrerlaubnis Vollmacht zur Zulassung, Um-, Abmeldung eines KFZ
---------------------------------------------------------------------------------

Führungszeugnisse

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus. Wichtig: Sie können ein Führungszeugnis nur beantragen, indem Sie persönlich im Rathaus vorsprechen und sich auch mit einem Ausweis ausweisen können. Das Führungszeugnis wird für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) ausgestellt. Bei Beantragung eines Führungzeugnisses für eine Behörde (O) muss der Verwendungszweck, ggfs. das Aktenzeichen sowie die Adresse der Behörde angegeben werden.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Antrag Auskunft GZR - Erteilung Führungszeugnis Antrag Ausk. GZR - Erteilung Führungszeugnis eCash Antrag Führungszeugnis GRZ-Auskunft Bestellung GZR Auskunft -jur Person- Bestellung GZR Auskunft -nat Person- Antrag Auskunft Gewerbezentralregister GZR3 (natürl. Personen) Antrag Auskunft Gewerbezentralregister GZR4 (jur. Personen) Ersuchen um Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR6 - jur. Personen Antrag Privatperson Erteilung Führungszeugnis BZR2 Antrag Befreiung Gebühr Führungszeugnis (BZR2a) Antrag Erteilung Behörde Führungszeugnis (BZR3) Ersuchen unbeschränkte Auskunft BZR4
---------------------------------------------------------------------------------

Fundbüro

Sie haben einen Gegenstand gefunden und wollen diesen Fund anzeigen? Zuständig für die Entgegennahme sind die Damen des Bürgerbüros. Sie erteilen Ihnen gerne Auskunft. Sie können jedoch auch selbst entscheiden, ob der Fund der Abgabepflicht unterliegt. Grundsätzlich ist ein Fund erst ab einem Wert von 10 € meldepflichtig. Fundsachen, deren Wert darunter liegt, verbleiben im Eigentum des Finders.

Liegt der Wert über der Grenze, haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt bei Gegenständen bis zu einem Wert von 500 €; 5 v. H., von dem Mehrwert 3 v. H; bei Tieren 3 von Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Sofern die Fundsache nach einem halben Jahr nicht abgeholt wird, haben Sie Anspruch auf Herausgabe der Fundsache.

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Fundgegenstände in Verwahrung zu nehmen, sondern kann verlangen, dass diese beim Finder bis zum Ablauf der Frist aufbewahrt bleiben.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Fundanzeige Fundanfrage
nach oben [2]