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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Landeserziehungsgeld / Elterngeld

Familienförderung hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Schon seit 1986 vergibt die L-Bank im Auftrag des Landes Baden-Württemberg, Bundes- und Landeserziehungsgeld sowie nun auch das Elterngeld welches das Bundeserziehungsgeld ablöst. Seit dem Jahr 2002 vergibt die L-Bank auch Zuschüsse zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern, ab Drillingen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der L-Bank. Sie haben dort auch die Möglichkeit, die Anträge direkt auf Ihren Computer herunterzuladen und auszudrucken. Bitte reichen Sie die Anträge unterschrieben direkt bei der L-Bank oder über das Bürgerbüro ein.

Links:
- Homepage der L-Bank.
- Landesportal: Lebenslage "Geburt" (Finanzielle und sonstige Hilfen)

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

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Ehefähigkeitszeugnis

Nach der gesetzlichen Regelung in § 1309 Abs. 2 BGB muss ein ausländischer Staatsbürger, der in Deutschland heiraten will, im Grundsatz ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaates vorlegen, mit dem bescheinigt wird, dass nach dem Recht dieses Staates kein Hindernis für eine Eheschließung besteht. Es gibt Länder, die solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht oder nur eingeschränkt ausstellen. In solchen Fällen kann deshalb der Präsident des Oberlandesgerichts von der Pflicht zur Vorlage eines solchen Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB unter bestimmten Voraussetzungen befreien, die je nach Heimatstaat verschieden sind. Den dafür nötigen Antrag muss das Brautpaar beim zuständigen Standesamt in seiner Stadt oder Gemeinde stellen und dort wie sonst auch die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Beim Standesamt wird dabei der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aufgenommen. Der Standesbeamte bereitet die Bearbeitung des Antrags vor und übersendet dann die Eheschließungsakten zur Entscheidung über die Befreiung an das Oberlandesgericht.
Auskünfte über das Eheschließungsverfahren, über das Ehefähigkeitszeugnis und den Befreiungsantrag, über die vorzulegenden Urkunden und auch über den Stand des Verfahrens erteilt nicht das Oberlandesgericht Stuttgart, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Informationen zum Antrag auf Befreiung können Sie auch aus dem Internet direkt beim zuständigen OLG Stuttgart erhalten. Als Suchbegriff geben Sie einfach folgendes ein: OLG Stuttgart + Ehefähigkeitszeugnis.

Sollte jedoch ein deutscher Staatsbürger in einem ausländischen Staat, der ein Ehefähigkeitszeugnis von ihm fordert, heiraten wollen, so hat er dieses beim zuständigen Standesamt (Hauptwohnung) zu beantragen. Welche Nachweise hierzu erforderlich sind, erfahren Sie bei uns von Frau Rauch, der Standesbeamtin. Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie beim Landesportal BW unter Lebenslage "Heirat".

Link zum Landesportal BW: Lebenslage "Heirat", Untermenü: "Planung der Heirat" / Unteruntermenü: "Anmeldung der Eheschließung - wenn ein Partner ausländischer Staatsangehöriger ist"

Ansprechpartner:
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de

Formulare:
Anforderung Unterlagen zu Ehefähigkeitsantrag Antrag Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
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Ausländerwesen / Einbürgerung

Die Anträge auf Einbürgerungen sind beim Landratsamt Sigmaringen zu stellen. Antragsvordrucke sind bei uns im Bürgerbüro erhältlich.

Ansprechpartner:
Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail: brigitta.baur@herbertingen.de

Frau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin.stumpp@herbertingen.de

Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail: antje.renji@herbertingen.de

Formulare:
Antrag Erteilung Aufenthaltserlaubnis bis 18 Antrag Erteilung Aufenthaltserlaubnis über 18 Antrag Erteilung Niederlassungserlaubnis Kinder Aufenthaltserlaubnis EG, Antrag auf Erteilung / Verlängerung Antrag Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Antrag Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltsanzeige gem. § 5 Abs. 1 FreizügG Ausländerwesen AuslG Verlängerungsantrag Antrag Verlängerung Duldung bzw Gestattung Antrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis § 8 AufenthG Antrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis § 8 AufenthG LADIVA Antrag Verlängerung Visum Verpflichtungserklärung §§ 66 ff AufenthG 1 Verpflichtungserklärung §§ 66 ff AufenthG 2 Antrag intern. Reisedokumente mit Bearbeitungsvermerk Antrag Änderung Auflagen Einbürgerungsantrag § 10 StAG Antrag auf Einbürgerung § 21 HAG Antrag auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung) Antrag auf Einbürgerung Einbürgerungsantrag
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Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt Herbertingen ist seit dem Jahre 2003 organisatorisch im Bürgerbüro eingebettet.

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