Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Dokumenten
Nach Vorlage des Originals werden Ablichtungen und Abschriften beglaubigt. Nicht beglaubigt werden dürfen Urkunden, die jederzeit wieder beschafft werden können.
Die Gebühr beträgt 0,50 € je Seite vom Original und evtl. Kopiergebühren
Achtung: für
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten im Grundstücksverkehr gelten andere Bestimmungen.
Ansprechpartner:Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail:
brigitta.baur@herbertingen.deFrau Katrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail:
kathrin.stumpp@herbertingen.deFrau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail:
antje.renji@herbertingen.de ------------------------------------------------------------------------------
Bestattungs- und Friedhofswesen
Aufträge für Bestattungen auf allen vier Friedhöfen in der Gemeinde erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung (Fr. Rauch). Bestattungen sind frühestens nach Ablauf von 48 Stunden möglich und dürfen erst dann erfolgen
- wenn eine amtliche Leichenschau erfolgt
- eine Todesbescheinigung ausgestellt
- und der Sterbefall auf dem zuständigen Standesamt angezeigt und beurkundet ist.
Die Leichenschau wird entweder durch den Hausarzt oder einen anderen Bereitschaftsarzt vorgenommen. Die Todesbescheinigung ist bei der Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt vorzulegen. Die Anzeige ist spätestens am folgenden Werktag vorzunehmen. Es empfiehlt sich ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung der Formalitäten zu beauftragen.
Die Festlegung des Bestattungstermins erfolgt in Absprache mit den Hinterbliebenen, die sich bereits mit dem Pfarrer verständigt haben. Der Termin ist zwischen Pfarrgemeinde und Friedhofsverwaltung abzustimmen. Bestattungen erfolgen auf allen gemeindlichen Friedhöfen als Erd- oder Urnenbestattung. Die Gemeinde verfügt über Urneneinzelgräber, Reihengräber (eine Beisetzung), Elterngräber (2 Beisetzungen) und Familiengräber (bis zu 4 Beisetzungen). Die Beisetzung von Urnen in Erdgräbern ist grundsätzlich möglich.
Die Ruhezeit beträgt für Verstorbene bis zum Alter von 10 Jahren; 20 Jahre und für Verstorbene über 10 Jahre; 30 Jahre. Die Nutzungszeit an Wahlgräbern (Eltern- und Familiengräber) beträgt 40 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für Urnen beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
Die Grabstätten werden im Auftrag der Gemeinde durch eine Fremdfirma geöffnet und nach der Beisetzung wieder geschlossen. Bei Bestattungen in bestehende Gräber müssen der Blumenschmuck und evtl. Grabeinfassungen auf Anweisung der Friedhofsverwaltung von den Angehörigen entfernt werden. Spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach der Bestattung sind die Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend herzurichten.
Für Grabmale und Grabeinfassungen bestehen örtliche Vorschriften. Nachfragen sind an Ortsbaumeister Rudolf Pfeifer zu richten. Die Bestattungen sind kostenpflichtige Dienstleistungen der Gemeinde, die auf Grund bestehender Bestattungsgebührenordnungen den Hinterbliebenen oder Auftraggebern in Rechnung zu stellen sind.
Haben Sie Fragen zum Thema Bestattung oder Ruhe- oder Nutzungszeiten, dann wenden Sie sich bitte persönlich an die Friedhofsverwaltung, Frau Monika Rauch, Rathaus Herbertingen, oder das Bürgerbüro.
Haben Sie Fragen zu technischen Angelegenheiten, dann wenden Sie sich bitte an Ortsbaumeister Rudolf Pfeifer.
Was Sie sonst bei einem Sterbefall zu beachten haben, können Sie dem Landesportal Baden-Württemberg, Lebenslage "Sterbefall" entnehmen.
Link auf Landesportal: Lebenslage "Sterbefall" Ansprechpartner:Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail:
monika.rauch@herbertingen.deRudolf Pfeifer
Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-61
e-mail:
rudolf.pfeifer@herbertingen.de ------------------------------------------------------------------------------
Bodenrichtwerte / Gutachterausschuss
Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken und Gebäuden (Gutachten), gegen Gebühr.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt bei der Gemeinde Herbertingen das Ortsbauamt. Anträge auf Wertermittlung sind schriftlich einzureichen.
Eine weitere Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Führung der Kaufpreissammlung und die Festlegung von Bodenrichtwerten. Es handelt sich um Durchschnittspreise eines Jahres, die aus tatsächlich bezahlten Kaufpreisen gebildet werden. Die Werte sind gegliedert in bebaute und unbebaute Grundstücke; im unverplanten Innenbereich oder in einem förmlich festgelegten Bebauungsgebiet gelegen.
Darüber hinaus werden auch landwirtschaftliche Flächen (Acker- und Grünland) in dieser Zusammenstellung erfasst und ausgewertet. Sie sollen jährlich auf den 31.12. des Vorjahres neu gebildet werden.
Zur Bodenrichtwertkartei geht es hier.Ansprechpartner:Gutachtergeschäftsstelle
Tel. 07586/9208-22
Fax 07586/9208-61
e-mail:
ursula.schmidt@herbertingen.denach oben [2]