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Gemeindeverwaltung Herbertingen

Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z

Bauantrag / Einvernehmen der Gemeinde

Die Gemeinde selbst ist nicht Baurechtsbehörde. Sie erteilt jedoch das Einvernehmen zu Bauvorhaben gegenüber der unteren Baurechtsbehörde Bad Saulgau.

Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Soweit Ihr geplantes Bauvorhaben nicht in der Anlage zu § 50 der Landesbauordnung aufgeführt ist, ( Link zum Verwaltungsportal BW: Verfahrensfreie Bauvorhaben) ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich.
Um diese zu erhalten, ist ein förmlicher Bauantrag zu stellen.
Dieser ist 3-fach (gewerbliche Vorhaben 5-fach) bei der Gemeinde einzureichen (meist haben der Planer / Architekt / Handwerksmeister Bauanträge auf Vorrat). Die Gemeinde benachrichtigt die Angrenzer, soweit dies nicht vom Bauherrn erledigt wird.

In Bebauungsplangebieten ist es möglich, das schnellere Kenntnisgabeverfahren zu wählen. Soweit vom Bebauungsplan nicht abgewichen wird, kann innerhalb von 2 Wochen mit dem Bau begonnen werden (Voraussetzung: alle Angrenzer haben den Vordruck "Zustimmungserklärung des Angrenzers (§ 55 LBO)" unterschrieben), andernfalls verlängert sich die Frist auf 4 Wochen. Es sind 2 Fertigungen einzureichen.
Wenn vom Bebauungsplan abgewichen werden soll, ist zusätzlich ein Antrag auf Zustimmung zu einer Ausnahme bzw. Befreiung notwendig.

Gebühren:
Für die Erteilung einer Baugenehmigung erhebt die untere Baurechtsbehörde der Stadt Bad Saulgau eine Gebühr, deren Höhe sich nach den Baukosten bemisst. Im Kenntnisgabeverfahren erhebt die Gemeinde eine Gebühr für ihren Aufwand und zwar 0,5 vom Tausend der Baukosten; für die Angrenzerbenachrichtigung, hier 5 € pro Angrenzer (mind. 25 €)

Über das Landesportal Baden-Württemberg erhalten Sie umfassende Informationen zu all dem, was mit Ihrer Bauabsicht im Zusammenhang steht und was Sie beachten sollten. In der Lebenslage "Bauen" finden Sie alles über den Grundstückskauf, Baufinanzierung, Informationen über rechtliche Vorschriften, versicherungsrechtliche Besonderheiten und vieles mehr:

Link Verwaltungsportal: Lebenslage "Bauen"

Ansprechpartner:
Bauantrag:
Juliane Stolz
Tel. 07586/9208-20
Fax 07586/9208-61
e-mail: juliane.stolz@herbertingen.de

Marieluise Kuchelmeister
Tel. 07586/9208-21
Fax 07586/9208-61
e-mail: m.kuchelmeister@herbertingen.de

Grundstücksverkauf:
Berthold Halder
Tel. 07586/9208-30
e-mail: berthold.halder@herbertingen.de

Zuständiges Notariat für Herbertingen:
Grundbuchamt Herbertingen
Notariat III Bad Saulgau

Notar Albert Strobel
Tel. 07586/9208-15
Fax: 07586/9208-60
oder am Amtssitz in Bad Saulgau,
Kasernenstr. 1
Tel. 07581/4841-30

Bauplanungsrecht / Baufinanzierung / Erschließung (Technik):
Rudolf Pfeifer, Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-60
e-mail: rudolf.pfeifer@herbertingen.de

Lageplan / Auszug aus dem Flurkataster:
Staatliches Vermessungsamt Sigmaringen
Außenstelle Bad Saulgau
Kaiserstraße 58
Tel. 07581/4809-240

Baurechtsbehörde:
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Untere Baurechtsbehörde
Oberamteistraße 11
Herr Thorsten Kassner
Tel. 07581/207-110

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Bauwasser

Beim Neubau von Wohnhäusern ist noch kein Wasseranschluss mit Wasserzähler vorhanden und doch benötigen Sie bzw. die Baufirmen Wasser. Bei erschlossenen Baugrundstücken liegt in der Regel der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung bereits im Grundstück. Um Wasser zu erhalten, müssen sich der Bauherr oder die beauftragte Firma an die Stadtwerke Bad Saulgau, Tel. 07581/506 113 wenden. Diese stellen das Wasser bereit.
Die Gemeinde rechnet das benötigte Wasser nach der Fertigstellung der Baumaßnahme separat als "Bauwasser" pauschal ab. Für diese Zeit der Bauphase muss keine Abwassergebühr bezahlt werden.
Die Gebühr wird folgendermaßen berechnet: Je angefangene 100 m³ umbauter Raum werden pauschal 5 m³ Bauwasser berechnet. Die Gebühr beträgt derzeit 1,39 € je m³ Wasser.
Für technische Fragen können Sie sich gern direkt an den Bauhof oder an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ansprechpartner:
Hermann Hennes
Steueramt
Tel. 07586/9208-32
Fax 07586/9208-60
e-mail: hermann.hennes@herbertingen.de

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Bauplatzverkäufe / Grundstücksgeschäfte

Sie interessieren sich für Gewerbegrundstücke, weil Sie sich in Herbertingen vergrößern oder neu ansiedeln wollen? Oder Sie möchten der Gemeinde Grundstücke zum Kauf anbieten? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Bürgermeister Michael Schrenk.
Sie wollen ein Wohnhaus bauen und haben die Absicht hierfür einen Bauplatz von der Gemeinde zu erwerben? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Berthold Halder.

Ansprechpartner:
Michael Schrenk
Tel. 07586/9208-11
michael.schrenk@herbertingen.de

Berthold Halder
Tel. 07586/9208-30
e-mail: berthold.halder@herbertingen.de

Formulare:
Bewerbung Baugrundstück

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