Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z
Abbuchungen (Einzugsermächtigung)
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchungsermächtigung: Das spart Ihnen und der Gemeinde wertvolle Zeit und auch Geld. Sie gehen auch kein Risiko ein, denn die Abbuchungsermächtigung ist jederzeit widerruflich.
Abbuchungsermächtigungen können Sie formlos an die Gemeindekasse senden.
Es müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift des Steuer- / Gebührenpflichtigen
- Bezeichnung der Gebühr / Steuer o. Ä., die abgebucht werden soll
- Bankverbindung (Name, BLZ)
- Kontonummer
AnsprechpartnerMelanie Kurray
Tel. 07586/9208-33
Fax 07586/9208-36
e-mail:
melanie.kurray@herbertingen.de Formulare:
Bankeinzugsermächtigung
Widerruf Bankeinzugsermächtigung ------------------------------------------------------------------------------
Amtsblatt / Mitteilungsblatt
Das Mitteilungsblatt, herausgegeben von der Gemeinde Herbertingen, ist in erster Linie das Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Es erfolgen darin alle notwendigen amtlichen Bekanntmachungen, wie z. B. Veröffentlichung der Tagesordnung öffentlicher Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzungen, Bekanntmachung neuer Satzungen, Auslegung von Plänen, Einladungen zu Anhörungen in wichtigen Sachen und vieles mehr.
Daneben werden die Bürger über das sehr aktive Vereinsleben, das kirchliche Leben in den vier katholischen Pfarrgemeinden Herbertingen, Hundersingen, Marbach und Mieterkingen, sowie der ev. Kirchengemeinde Bad Saulgau - Herbertingen, informiert. Informationen über die Bereiche Kindergarten, Schulen und Jugendarbeit runden das reichhaltige Angebot ab.
Es erscheint in der Regel wöchentlich am Donnerstag und wird allen Haushalten für eine jährliche Gebühr von 6 € zugestellt. Redaktionsschluss ist Dienstag um 10 Uhr im Rathaus Herbertingen. Sollte innerhalb der Arbeitswoche ein Feiertag liegen, so wird der Redaktionsschluss vorgezogen.
Gerne nehmen wir Ihre Texte und Anzeigen auch per E-Mail entgegen:
AnsprechpartnerFrau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
Fax 07586/9208-24
e-mail:
antje.renji@herbertingen.de ------------------------------------------------------------------------------
An- Um- und Abmeldungen
AnmeldungFür eine Anmeldung oder Ummeldung in der Gemeinde Herbertingen benötigen Sie einen Personalausweis- bzw. Reisepass.
UmmeldungBei einem Wechsel der Wohnung innerhalb der Gemeinde müssen Sie den Umzug innerhalb einer Woche im Bürgerbüro mitteilen.
AbmeldungWer seinen Wohnsitz von Herbertingen oder einem der Ortsteile innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt, muss dies in Herbertingen nicht anzeigen. Es genügt, wenn Sie sich am neuen Wohnsitz anmelden. Das neue Meldeamt teilt uns den Wegzug dann mit. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss dies, um persönliche Nachteile zu vermeiden, dem Bürgerbüro mitteilen.
Link zum Landesportal: Lebenslage "Umzug" AnsprechpartnerFrau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail:
brigitta.baur@herbertingen.deFrau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail:
kathrin.stumpp@herbertingen.de Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail:
antje.renji@herbertingen.de Allgemein:
e-mail:
buergerbuero@herbertingen.deFormulare:Anmeldung
Ummeldung
Meldewesen Antrag Meldebescheinigung ------------------------------------------------------------------------------
Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)
Vor einer Eheschließung muss grundsätzlich eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen -die Anmeldung der Eheschließung- erfolgen. Zuständig hierfür ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen.
Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschließung:
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Herbertingen haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, müssen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung nachfolgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung zur Eheschließung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Erhältlich beim Geburtsstandesamt
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Eltern, wenn Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin geheiratet haben. Achtung: Das Familienbuch ist nicht mit dem Familienstammbuch zu verwechseln, das jede Familie möglicherweise zu Hause hat. Das Familienbuch wird in der Regel beim Heiratsstandesamt der Eltern (bzw. wenn bereits verheiratet gewesen, am Heiratsstandesamt der Vorehe) geführt. In allen anderen Fällen, z. B. wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR geheiratet haben, benötigen wir die neue Abstammungsurkunden vom Geburtsstandesamt beider Verlobten.
- Ggf. Einbürgerungsurkunde
Wenn einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen.
- Bei einem gemeinsamem Kind muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind, vorgelegt werden. Die beglaubigte Geburtenregisterabschrift ist beim Geburtsstandesamt erhältlich.
Weitere Unterlagen werden je nach individueller Situation benötigt: Kommen Sie bei uns vorbei oder rufen Sie an - wir beraten Sie gerne bei der Beschaffung Ihrer persönlichen Unterlagen, insbesondere wenn ausländisches Recht zu beachten ist.
Sie wollen noch mehr Informationen zum Thema "Heiraten"? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in das Landesportal:
Link zum Landesportal: Lebenslage "Heiraten"
Ansprechpartner
Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax: 07586/9208-24
e-mail: monika.rauch@herbertingen.de
Formulare:
Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung)
Merkblatt Anmeldung Eheschliessung 1nach oben [2]